Alles über aktuelle Photovoltaik Bestimmungen in Südtirol

Man with Gloves Holding Solar Panels on the Roof

Nationale Förderung: 40% für Neuinstallation einer Photovoltaikanlage

Das Dekret CACER, gültig ab dem 24. Januar 2024, regelt neue Fördermechanismen für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Energiegemeinschaften, Gruppen von Eigenverbrauchern und für den individuellen Eigenverbrauch, einschließlich Zuschüssen von bis zu 40 % und Prämien von bis zu 130 €/MWh, mit Antragsfristen bis 31. März 2025 und einer Inbetriebnahme bis spätestens 30. Juni 2026.

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Alle rechtlichen Bestimmungen und Voraussetzungen für die Installation einer Photovoltaikanlage in Südtirol

Die Installation von Photovoltaikanlagen in Südtirol unterliegt unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben, abhängig von der Lage des Gebäudes (historischer Ortskern, Landschaftsschutz, Denkmalschutz, Verkehrsflächen, öffentliche Einrichtungen), wobei Genehmigungen wie Baubeginnmeldungen, landschaftsrechtliche Ermächtigungen oder Konformitätserklärungen erforderlich sein können, und spezielle Bestimmungen für Installation, Integration und Neigung gelten.

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