Mit den neuen Landesförderungen für 2025 setzt Südtirol ein klares Zeichen für die Förderung erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz. Photovoltaikanlagen stehen dabei sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen im Fokus. Hier findest du einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen und Förderhöhen.
Förderungen für Privatpersonen
Die Landesregierung hat für Privatpersonen attraktive Beiträge beschlossen, um den Ausbau von Photovoltaik und die Nutzung erneuerbarer Energien weiter voranzutreiben:
- Elektrische Wärmepumpen mit Photovoltaikanlagen
- Voraussetzungen
- Die Photovoltaikanlage muss den Jahresbedarf der Wärmepumpe decken.
- Mindestzertifizierung der Gebäudehülle: KlimaHaus E oder KlimaHaus R.
- Beitragshöhe
- 40 % der zulässigen Kosten
- Voraussetzungen
- Photovoltaikanlagen und Speicherbatterien in Wohnanlagen (Kondominien)
Gefördert werden Photovoltaikanlagen und Batteriesysteme für Gemeinschaftsanlagen in Gebäuden mit mindestens 5 Einheiten und mindestens 5 Eigentümern- Beitragshöhe
- Bis zu 80 %, wenn das Gebäude die KlimaHaus B-Zertifizierung erreicht.
- 50 %, wenn die KlimaHaus C-Zertifizierung oder Denkmal-/Ensembleschutz besteht.
- Beitragshöhe
- Photovoltaikanlagen ohne Netzanschluss
- Geeignet für abgelegene Standorte; die Kosten für den Anschluss an das öffentliche Stromnetz übersteigen die Kosten der Installation einer Photovoltaikanlage mit Speicher
- Speicherkapazität: Mindestens 2,5 kWh/kWp der Anlagenleistung.
- Beitragshöhe:
- 40 % der zulässigen Kosten.
Rahmenbedingungen:
- Beiträge können nicht mit anderen Förderungen kombiniert werden.
- Antragsfrist: 1. Januar bis 31. Mai 2025.
Förderungen für Unternehmen
Auch Unternehmen profitieren 2025 von spezifischen Förderprogrammen, die auf die Bedürfnisse kleiner, mittlerer und großer Betriebe zugeschnitten sind:
- Photovoltaikanlagen für kleine Unternehmen
- Voraussetzungen:
- Photovoltaikanlagen bis 100 kWp zur Deckung des Jahresbedarfs.
- Optionale Speicherbatterien mit 1 kWh/kWp.
- Beitragshöhe:
- 20 % der zulässigen Kosten für kleine Unternehmen.
- Voraussetzungen:
- Photovoltaikanlagen ohne Netzanschluss
Ideal für abgelegene Standorte, bei denen ein Netzanschluss nicht wirtschaftlich ist.- Beitragshöhe:
- Kleine Unternehmen: 40 %
- Mittlere Unternehmen: 30 %
- Große Unternehmen: 20 %
- Beitragshöhe:
- Elektrische Wärmepumpen mit Photovoltaikanlagen
- Voraussetzungen:
- Jahresbedarf der Wärmepumpe muss durch die Photovoltaikanlage gedeckt werden.
- Mindestzertifizierung: KlimaHaus E oder KlimaHaus R.
- Beitragshöhe:
- Kleine Unternehmen: 40 %
- Mittlere Unternehmen: 30 %
- Große Unternehmen: 20 %
- Voraussetzungen:
Rahmenbedingungen:
- Unternehmen müssen die geförderten Gebäude fünf Jahre lang behalten und die wirtschaftliche Tätigkeit fortführen.
- Antragsfrist: 1. Januar bis 31. Mai 2025.
Fazit
Die Landesförderungen für 2025 bieten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen attraktive Anreize zur Nutzung von Photovoltaikanlagen. Mit Beiträgen von bis zu 80 % für bestimmte Maßnahmen unterstreicht die Landesregierung ihr Engagement für eine nachhaltige und klimafreundliche Zukunft. Nutze die Gelegenheit, deine Energieversorgung zu optimieren und dabei von den umfangreichen Förderungen zu profitieren.